AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Leos
Pension
1. Der Besitzer versichert, dass:
der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten geimpft ist, jede Impfung mindestens 4 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.
2. Die Pension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.
3. Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung während des Aufenthalts des Tieres hat der Tierhalter zu tragen, es sei denn, die Behandlung wird durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Pension erforderlich.
4. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Pension dies unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzahl der nicht vereinbarten Aufbewahrungstage ist nach dem vereinbarten Pensionstagessatz von dem Tierhalter zu vergüten.
Sollte das Tier nicht, am vereinbarten Abholtermin abgeholt werden, so wird das Tier nach Ablauf von drei Tagen zu Lasten des Tierhalters dem städtischen Tierheim übergeben.
5. Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.
6. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Pension die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen (Logis) kann dieses die bestellten und reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen vertraglichen Leistungen, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegenüber berechnen:
Bei Stornierungen werden 50% der Gesamtsumme berechnet. Ab dem 6. Tag vor der gebuchten Leistung, werden100 % berechnet.
Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die Pension berechtigt 100% der bestellten/reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
7. Der Besitzer erklärt sich damit einverstanden, dass sich der Hund nicht angeleint, auf den vom Besitzer besichtigten Wiesen nebst Einzäunung frei bewegen soll.
8. Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
Tagessitting
1. Der Besitzer versichert, dass:
der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten geimpft ist, jede Impfung mindestens 4 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.
2. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.
3. Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung während des Aufenthalts des Tieres hat der Tierhalter zu tragen, es sei denn, die Behandlung wird durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tierpension erforderlich.
4. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzahl der nicht vereinbarten Aufbewahrungstage ist nach dem Pensionstagessatz in Höhe von 30,00 Euro von dem Tierhalter zu vergüten.
Sollte das Tier nicht, am vereinbarten Abholtermin abgeholt werden, so wird das Tier nach Ablauf von drei Tagen zu Lasten des Tierhalters dem städtischen Tierheim übergeben.
5.Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.
6. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende möglich.
8. Öffnungszeiten für das Bringen und Abholen des Hundes:
Mo-Fr.: 7:00 – 9:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr. Bei Abweichungen, bitte ich um entsprechende Information.
Nach 18:00 wird jede angefange halbe Stunde, mit 10 Euro berechnet.
9. Der Besitzer erklärt sich damit einverstanden, dass sich der Hund nicht angeleint, auf den vom Besitzer besichtigten Wiesen, nebst Einzäunung frei bewegen soll.
Stand 01.01.2009